Private Vorsorge und richtiges Handeln im Notfall – Was kann ich selbst tun?

Foto: T. Petrow

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Um sich vor den Auswirkungen von Starkregen zu schützen, ist es notwendig, zunächst darüber Kenntnis zu besitzen, dass man überhaupt gefährdet ist. Nur wer sich des eigenen Risikos bewusst ist, kann daraus Handlungen zur Vorsorge und Schadensminimierung ableiten. Dabei sind das Wissen über die Auswirkungen von Starkregen und die eigenen Möglichkeiten des angepassten Bauens und der Verhaltensvorsorge wichtig. Grundsätzlich gibt es zwei Formen des vorsorgenden Handelns: 1) Optionen, die schnell umgesetzt werden können und 2) Optionen, die aufwändig umzusetzen und mitunter teuer sind. Kurz vor oder während eines Starkregenereignisses kommen Notfallmaßnahmen zum Einsatz. Hausbesitzer und Vermieter haben weiterreichende Möglichkeiten der Vorsorge als Mieter. So können Hausbesitzer bspw. Rückstauklappen installieren, Abdichtungen der Häuser überprüfen lassen oder auch Flächen im Außenbereich entsiegeln und bepflanzen (lassen). Mieter können aber auch mit einfachen Maßnahmen Schäden erheblich verringern. Beispielsweise kann man bei aktueller Warnung vor einem Starkregen prüfen, ob alle Fenster und Kellerfenster geschlossen sind.

Einen Mangel an Informationen gibt es nicht. Mitunter ist es allerdings nicht leicht, die für einen selbst relevanten Informationen herauszufiltern. Dabei kann der Bürgerservice der eigenen Kommune helfen. Remscheid und Bremen bieten bspw. ihren EinwohnerInnen Beratungen zum Thema Vorsorge gegen Starkregen kostenlos an. Mit dem Förderprogramm "GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe" unterstützt die Stadt Köln die Begrünung wohnungsnaher privater Haus- und Hofflächen sowie gewerblicher Flächen. So werden Flächen zum Regenwasserrückhalt geschaffen und die Stadt klimatisch aufgewertet.

In Deutschland können fast alle Gebiete von Starkregenereignissen betroffen sein. Dennoch ist nicht einmal die Hälfte aller Häuser gegen Starkregen versichert. Eine Versicherung gegen Starkregen kann über eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen werden. Alte Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die noch gültig und unverändert sind, enthalten ebenfalls Schutz vor Starkregenschäden. Die Allianz-Versicherung, die diese Policen damals übernahm, hatte jedoch zwischenzeitlich Änderungen der Policen angeboten, die den Schutz vor Elementarschäden nicht mehr einschloss. Hier bedarf es einer genauen Prüfung der betreffenden Policen.

Im Ereignisfall kann richtiges Handeln Leben retten. So sollte man z.B. Keller, Unterführungen und andere tiefergelegene Stellen meiden bzw. sie schnellstmöglich verlassen. Fenster und Türen müssen geschlossen werden. In Räumen, die überflutet werden könnten (bspw. Kellerräume), sollte der Strom abgeschaltet werden.